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Warnungen vor Fehlfunktionen des Audi-Elektriksystems führen zu Klage

Jul 05, 2023Jul 05, 2023

Gepostet in Neuigkeiten

7. Mai 2023 – Warnungen vor Fehlfunktionen des elektrischen Systems von Audi haben zu einer Sammelklage geführt, in der behauptet wird, dass Probleme mit der Lichtmaschine und dem Startergenerator verschiedene Warnmeldungen für Fahrer dieser Audi-Fahrzeuge auslösen.

Die Reparatur der Probleme mit dem elektrischen System von Audi kann einen Besitzer angeblich mehr als 7.000 US-Dollar kosten, und Audi versäumt es angeblich, seinen Kunden Mietwagen, Abschleppgebühren und andere Kosten zu erstatten.

Der Sammelklage zufolge können Audi-Fahrer bei Fehlfunktionen der elektrischen Systeme mehrere Warnungen erhalten, darunter die folgenden Warnmeldungen, bevor die Fahrzeuge in den Notlaufmodus wechseln.

Die beiden Kläger, die die Klage eingereicht haben, Maximillian Reis und Elpidio Sanchez, machen geltend, dass die Probleme im elektrischen System die Audi-Fahrzeuge defekt und unsicher machen. Ein Fahrzeug, das in den Notlaufmodus wechselt, wird langsamer und verliert an Geschwindigkeit, was laut Klage passieren kann, ohne dass Audi-Fahrer es bemerken.

Die Kläger geben an, dass sie von Audi weitere Informationen zu den Fehlfunktionen des elektrischen Systems benötigen, „aber nach bestem Wissen und Gewissen manifestiert sich der Defekt aufgrund des Ausfalls des Startergenerators und/oder der Lichtmaschine in den Fahrzeugen der Klasse.“

Audi weigert sich angeblich, die Fahrzeuge zurückzurufen, um die Probleme im elektrischen System ordnungsgemäß zu beheben. Und wenn Besitzer ihre Fahrzeuge zum Händler bringen, wird vielen Kunden gesagt, dass sie die Kosten tragen müssen.

Auch Audi wusste angeblich schon vor dem ersten Verkauf der Fahrzeuge von den Problemen mit der elektrischen Anlage, doch der Autohersteller versäumte es, die Verbraucher vor den angeblichen Mängeln zu warnen.

Die Sammelklage bezieht sich auf technische Service-Bulletins, die Audi den Händlern zu Störungen im elektrischen System herausgegeben hat.

Im September 2022 forderte TSB 272245 2058831/5 die Händler auf, ein Software-Update durchzuführen und/oder die Lichtmaschine auszutauschen, und im Dezember 2022 teilte TSB 10228815 mit, dass Audi Kunden für Lichtmaschinenausfälle entschädigen werde.

Dem Bulletin zufolge bezog sich die Rückerstattung auf Leihfahrzeuge für Kunden, die lange warten mussten, weil die Teile nachbestellt wurden.

In der Klage wird außerdem behauptet, dass einige Audi-Besitzer und Leasingnehmer Briefe von Audi erhalten hätten, in denen es hieß, für die Lichtmaschinen gelte eine siebenjährige Garantieverlängerung.

Der kalifornische Kläger Max Reis kaufte im August 2021 einen gebrauchten Audi A6 aus dem Jahr 2019, der unter elektrischen Störungen und den daraus resultierenden Warnleuchten auf dem Armaturenbrett litt.

„Kläger Reis beobachtete zunächst die Warnleuchte für eine Fehlfunktion des elektrischen Systems auf dem Armaturenbrett seines Fahrzeugs und bemerkte dann, dass sich die Klimaanlage ausschaltete und das Fahrzeug an Strom verlor. Kläger Reis schaffte es, nach Hause zu fahren, wo er das Fahrzeug abstellte und erfolglos versuchte, neu zu starten.“ ." – Audi-Sammelklage

Das Fahrzeug des Klägers wurde zu einem Händler abgeschleppt, wo es etwa drei Wochen lang stand. Der Händler tauschte die Lichtmaschine des Audi A6 aus und lud die 48-Volt-Batterie wieder auf. Anfang 2023 erhielt der Kläger ein Schreiben von Audi, in dem es hieß, für die Lichtmaschine gelte eine erweiterte Garantie von sieben Jahren.

Der Kläger reichte daraufhin eine Klage auf mehr als 5 Millionen US-Dollar ein.

Der New Yorker Kläger Elpidio Sanchez kaufte im November 2021 einen gebrauchten Q8 aus dem Jahr 2019, doch einen Tag später sah der Kläger eine Warnleuchte für eine Fehlfunktion des elektrischen Systems. Der Audi verlor angeblich die Servobremse und die Servolenkung und das Infotainmentsystem wurde ausgeschaltet.

Kläger Sanchez fuhr mit seinem Fahrzeug an den Straßenrand, stellte es ab und startete es erneut. Zunächst schien das Fahrzeug des Klägers ordnungsgemäß zu funktionieren, doch innerhalb weniger Stunden kam es zu der gleichen Abfolge von Warnungen und elektrischen Ausfällen.“ – Audi-Sammelklage

Der Kläger gibt an, dass er einen Termin beim Händler für den 17. Dezember 2021 vereinbart habe, doch ein paar Wochen später sei sein Audi-Fahrzeug mit denselben elektrischen Störungen aufgetreten. Der Kläger gibt an, dass die Probleme seit fast einem Jahr mehrmals pro Woche aufgetreten seien.

Der Kläger brachte seinen Audi im März 2023 zu einem Händler, aber die Techniker sagten, sie könnten die elektrischen Probleme oder Symptome nicht reproduzieren.

In der Sammelklage wird jedoch behauptet, dass ein Audi-Techniker „die 48-V-Batterie neu geladen hat und sich eines weitverbreiteten Problems mit den Lichtmaschinen bewusst war. Kläger Sanchez leidet weiterhin unter dem Defekt.“

Der Audi-Sammelklage zufolge soll der Autohersteller die Fahrzeuge zurückkaufen und den Kunden Schadensersatz wegen Störungen im elektrischen System zahlen.

Die Sammelklage wegen Fehlfunktion des elektrischen Systems von Audi wurde beim US-Bezirksgericht für den Bezirk New Jersey eingereicht: Maximillian Reis et al., gegen Volkswagen Group of America, Inc. et al.

Die Kläger werden von Ahdoot & Wolfson, PC vertreten.

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